Fondsgesellschaften: Begriff
Der Begriff Fondsgesellschaft
bezeichnet eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Zweck Gelder von Anlegern für eine bestimmte Anlage am Kapitalmarkt einzusammeln.
Dieses Kapital unterliegt laut dem Finanzgestzen einer besonderen Sorgfaltspflicht und muß als Sondervermögen von dem übrigen Vermögen der Fondsgesellschat getrennt verwahrt werden.
Die Fondsgesellschaft kann nur tätig werden, wenn sei die rechtlichen Anforderungen entsprechend dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften erfüllt, die von der
zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden.
Die üblichen Rechtsformen einer Fondsgesellschaft sind KG oder GmbH & Co.KG.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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