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Alles über den Zwischengewinn bei Fonds
Die Erträge aus Kapitalvermögen sind
steuerpflichtig. Daher werden auch die Erträge aus Investments in Fonds besteuert und zwar unabhängig von der Art der Ausschüttung (thesaurierend oder ausschüttend) oder der Haltedauer der Fondsanteile.
Der Zwischengewinn bei Geldmarktfonds ist der aus Zinsen und Zinsansprüchen entstandene Ertragsanteil, der im Rücknahmepreis/Anteilspreis des Fondsanteils eingerechnet ist. Zwischengewinne
werden börsentäglich berechnet, denn sie entstehen laufend. Die Zwischengewinne bei Geldmarktfonds entsprechen den Stückzinsen bei Anleihen.
Dem Anleger fallen die Zwischengewinne bei dem Kauf oder Verkauf eines Geldmarktfonds meist garnicht auf. Zwischengewinne werden aber auf der Wertpapierabrechnung ausgewiesen und sind
steuerlich von Belang. Zwischengewinne unterliegen zunächst der 30%igen Zinsabschlagsteuer (bei Tafelgeschäften, also dem Kauf am Bankschalter und anschließender Eigenverwahrung = 35 %) plus
Solidaritätszuschlag (derzeit 5,5%) und später noch dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Ein Beispiel für die Ausweisung des Zwischengewinns beim Kauf eines Geldmarktfonds:
Auch bei thesaurierenden Geldmarktfonds, bei denen die Erträge wieder angelegt werden, fallen Zwischengewinne an.
Grundsätzlich gilt: Verkauft der Anleger Anteile von Investmentfonds vor dem nächsten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin, der meist am Ende des Geschäftsjahres des Fonds liegt, sind in dem
Rücknahmepreis die seit dem letzten Ausschüttungstermin angesammelten Zinserträge als Zwischengewinn enthalten. Beim Kauf von Fondsanteilen sind in dem Ausgabekurs der Fondsanteile
ebenfalls Zwischengewinne enthalten, die dem vorherigen Besitzer erstattet werden. Die Depot führende Bank bildet für jedes Depot praktisch einen Topf, in dem positive und negative
Zwischengewinne verrechnet werden. Auf einen positiven Endbetrag muss am Jahresende die Zinsabschlagsteuer gezahlt werden, wenn der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt. Handelt es sich
um einen negativen Betrag, ist die Verrechnung mit positiven Einnahmen aus anderen Einkunftsarten möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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